Hinweispflicht nach § 12 der Batterieverordnung (BattV)

 

Hinweise zur Batterieentsorgung
Neben den einezelnen von uns angebotenen Batterien befinden sich auch Batterien teilweise im Lieferumfang vieler Geräte. Auch in den Geräten selbst können Batterien oder Akkus fest eingebaut sein. Im Zusammenhang mit dem Vertrieb dieser Batterien oder Akkus sind wir als Händler verpflichtet, Sie als unsere Kunden auf Folgendes hinzuweisen:

Sie sind als Endverbraucher zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet. Bitte entsorgen Sie deshalb Altbatterien, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, an einer kommunalen Sammelstelle (örtliche Gemeinde), an speziellen Alt-Batterie-Containern oder geben Sie diese im Handel vor Ort kostenlos ab.

Von uns erhaltene Batterien können Sie nach Gebrauch, wenn Sie von der Möglichkeit der Abgabe vor Ort nicht Gebrauch machen möchten, unentgeltlich unter der im Impressum angegebenen Adresse zurückgeben oder per Post an uns zurücksenden. Bitte frankieren Sie in diesem Fall die Sendung ausreichend.

Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit einem der beiden nachstehenden Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen.   

Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

Diese Symbole bedeuten, dass es sich um schwermetallhaltige, schadstoffhaltige Batterien bzw. Akkus handelt, die nicht mit dem einfachen Haus- oder Gewerbeabfall entsorgt werden dürfen. Die unter dem Symbol befindlichen Abkürzungen bedeuten: „Cd“ (Cadmium), "Hg" (Quecksilber), „Li“ (Lithium) / „Li-Ion“ (Lithium-Ionen), „Ni“ (Nickel), „Mh“ (Metallhydrid), „Pb“ (Blei), „Zi“ (Zink).